Baden – Seit dem 1. Juni 2022 gelten in Baden für neu bewilligte Veranstaltungen angepasste Regelungen für die Verwendung von Einweg- und Mehrweggeschirr. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichtet, Mehrweggeschirr zu verwenden. Bei eintägigen Veranstaltungen gilt diese Pflicht nicht, die Stadt Baden empfiehlt jedoch eine ressourcenschonende und abfallarme Durchführung von Anlässen. Die Medienmitteilung der Stadt Baden bietet weiterführende Informationen.
Zürich – Die Stadt Zürich möchte im Rahmen des Ziels «Netto-Null-CO2» bis 2040 Klimaneutralität erreichen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen auch die Veranstaltungen in der Stadt Zürich nachhaltiger organisiert werden. Im Bereich Abfall und Littering an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund hat sich die Stadt Zürich zum Ziel gesetzt, die Kehrichtmenge bis 2023 um 50 Prozent und bis 2025 um weitere 25 Prozent gegenüber 2023 zu reduzieren. Dazu sollen die folgenden neuen Massnahmen schrittweise umgesetzt werden:
- Seit dem 1. Januar 2022 werden trockene Wertstoffe wie PET, Alu und Karton werden konsequent getrennt und Littering reduziert.
- Ab Mitte 2022 wird mindestens eine von fünf weiteren Massnahmen umgesetzt:
– Mehrwegsysteme
– Wertstoffdepotsysteme
– ökologische Einwegsysteme
– Food Waste Reduktionsmassnahmen
– Bioabfall / Speisereste korrekt entsorgt
Entsorgung- und Recycling Zürich (ERZ) unterstützt die Veranstaltenden bei der Umsetzung der Massnahmen mit nützlichen Hinweisen und persönlicher Beratung. Weiter Informationen: Abfallkonzept Festveranstaltung – Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)